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Gruppe junge Menschen - Kommunikation

Berufsbezogene Sprachförderung § 45a (Bsf)

Sie haben schon einen Integrationskurs besucht und möchten weiter lernen? Dann sind Sie hier richtig!

Die berufsbezogene Sprachförderung vom BaMF gibt es für verschiedene Niveaustufen:
Das Ziel A2:    für diejenigen, die im Integrationskurs auch mit der Wiederholung die in der Prüfung nicht bestanden A2 erreichen konnten 
Das Ziel B1:    für diejenigen, die im Integrationskurs auch mit der Wiederholung die Prüfung nicht bestanden haben, aber A2 erreicht haben.
Das Ziel B2:    für diejenigen, die erfolgreich eine DTZ- oder eine B1-Prüfung absolviert haben und nun das nächste Sprachniveau erreichen möchten.
Das Ziel C1:    für diejenigen, die erfolgreich eine B2-Prüfung absolviert haben und nun das nächste Sprachniveau erreichen möchten.

 

Spezielle Berufssprachkurse gibt es für

  • nichtakademische Gesundheitsfachberufe (z. B. Pflegekräfte/Physiotherapeut*innen)
  • akademische Heilberufe (z. B. Ärzt*innen/Apotheker*innen/Zahnärzt*innen)
  • Einzelhandel
  • gewerblich-technische Berufe

In diesen Kursen lernen Sie passend zur Niveaustufe Wortschatz und Grammatik in rezeptiven und produktiven Fähigkeiten Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben. 
Inhaltlich geht es um die Themen Arbeit und Beruf. Zum Beispiel:

  • Bewerbung
  • kollegiale Gespräche, 
  • Formulare und berufliche Mails, 
  • Telefonate mit Kolleg*innen und Kund*innen
  • berufliche Texte lesen und verstehen
  • und anderes mehr…
     
  • Der Integrationskurs wurde vollständig abgeschlossen 
  • Es liegt eine Berechtigung/eine Verpflichtung zur Teilnahme vor

Eine Berechtigung/Verpflichtung erhält man vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder auch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Mit der Berechtigung/Verpflichtung können Sie sich zu einem Kurs anmelden. 
Bringen Sie dazu ihr letztes Sprachzertifikat mit. Ist dieses Zeugnis älter als 6 Monate wird mit Hilfe eines Tests ermittelt, welcher Sprachkurs erforderlich ist.

Der Kurs ist kostenlos. 
Wenn Sie als alleinstehende Person über 20.000 € im Jahr, als verheiratete Person über 40.000 € im Jahr verdienen, müssen Sie für den Kurs 2,07 € pro Unterrichtsstunde dazu bezahlen. Bei einem Kurs mit 400 Unterrichtsstunden sind es insgesamt 828,00 €. 
Die Bücher für den Kurs erhalten Sie von uns.

Die Kurse dauern 400 Unterrichtsstunden. Nur manche B2-Kurse bestehen aus 500 Unterrichtsstunden.

Für Teilnehmende, die mehr als 3 km Fußweg zum Schulungsort haben, wird ein Antrag auf Fahrtkostenerstattung gestellt. Nur wenn Sie nicht kostenbefreit sind, werden die Fahrtkosten auch nicht erstattet.

Zum Abschluss des Kurses wird eine Prüfung passend zum Zielniveau absolviert. Im Rahmen des Kurses werden Sie gezielt auf diese Prüfung vorbereitet.