Soft Skills
Mediengestalter/-innen zeichnen sich durch ihre kreative, kommunikative und serviceorientierte Art aus. Sie arbeiten gerne mit Kund*innen. Als Mediengestalter/-in verbringen Sie viel Zeit am Computer und setzen mithilfe verschiedener Soft- und Hardwarelösungen die Ideen und Wünsche Ihrer Kund*innen in die Tat um. Sie sind offen für neue Ideen, verstehen die Wünsche Ihrer Kund*innen und beraten diese in ihren Interessen. Das klingt nach Ihnen? Dann könnte der Beruf als Mediengestalter/-in genau richtig sein für Sie!
Berufliche Perspektiven
Mediengestalter/-innen werden gerade durch immer mehr digitale Angebote und die damit verbundenen vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten verstärkt gebraucht. Der Beruf ist daher ein Beruf mit Zukunft. Einsatzgebiete sind u. a.:
- Werbeagenturen
- Verläge
- Fotolabore
- Onlinehandel
- u. v. m.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an einer Umschulung müssen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrere Jahre Berufserfahrung nachweisen und/oder einen Schulabschluss haben. Im Einzelfall wird der Zugang mithilfe eines Eignungstests geprüft.
Dauer
Wir bieten Ihnen Umschulungen in Vollzeit an. Die Umschulungen finden von montags bis freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr statt.
Ablauf
Die Umschulungen bei der DAA finden bei uns PC-gestützt über unser Modulares Weiterbildungssystem, kurz MWS statt. Diese innovative und moderne Lernmethode ermöglicht es unseren Umschüler*innen, sich die Lerninhalte individuell und im jeweils eigenen Tempo anzueignen. Neben dem MWS werden verschiedene Lerninhalte auch im Frontalunterricht oder über Online-Seminare vermittelt. Während der gesamten Umschulungszeit stehen ihnen unsere motivierten und hilfsbereiten Lernberater*innen zur Seite. Neben der Vermittlung von Fachwissen beinhaltet die Umschulung außerdem ein Praktikum. Im Anschluss an das Praktikum werden Sie auf die Abschlussprüfung bei der IHK vorbereitet.
Kosten/Förderungsmöglichkeiten
Unsere Umschulungen können über folgende Stellen finanziert werden:
- Rentenversicherungsträger (z. B. DRV oder Berufsgenossenschaften)
- Agentur für Arbeit (SGB III)
- Jobcenter oder Optionskommunen (SGB II)
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Selbstzahler*innen erhalten die Möglichkeit der Ratenzahlung.