Diese Website verwendet Cookies und Drittinhalte

Auf unserer Website verwenden wir Cookies, die für die Darstellung der Website zwingend erforderlich sind. Mit Klick auf „Auswahl akzeptieren“ werden nur diese Cookies gesetzt. Andere Cookies und Inhalte von Drittanbietern (z.B. YouTube Videos oder Google Maps Karten), werden nur mit Ihrer Zustimmung durch Auswahl oder Klick auf „Alles akzeptieren“ gesetzt. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, in der Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.

Corona-Virus

Aktuelle Informationen, Fragen und Antworten.


 

Coronavirus

UPDATE 12.01.2021:

Kein Präsenzunterricht für unsere Sprachkurse am Standort Goslar ab dem 11.01.2021!

Aufgrund der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen dürfen wir erst einmal bis zum 31.01.2021 keinen Präsenzunterricht für unsere Sprachkurse in Goslar durchführen! Alle weiteren Maßnahmen können wie gewohnt stattfinden. Unsere Teilnehmer*innen aus den Sprachkursen werden von uns gesondert informiert!

Due to the new regulation of Lower Saxony, we are not allowed to hold face-to-face classes for our language courses in Goslar until January 31st, 2021! All further measures can take place as usual. Our participants from the language courses will be informed separately!

UPDATE 29. OKTOBER 2020:

Ist Ihr DAA Standort weiterhin geöffnet?

Ja! Alle unsere Standorte bleiben weiterhin geöffnet. Zum Schutz der Gesundheit unserer Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen hat die DAA ein Hygienekonzept entwickelt, das in unseren Standorten strikt eingehalten wird. Dazu gehören das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, das Einhalten der Hygieneregeln und des Abstands, sowie ein regelmäßiges Lüften in den Seminarräumen. 

Was ist, wenn das Kundencenter plötzlich geschlossen wird. Wird mein Unterricht dann alternativ durchgeführt?

Ja, für fast alle unsere Angebote ist eine alternative Durchführung möglich. Die DAA-Mitarbeiter*innen sind entsprechend geschult. Im Bereich Umschulung und  Weiterbildung sind wir bereits erprobt und unsere Angebote sind auch entsprechend zertifiziert.

Finden weiterhin Beratungsgespräche vor Ort statt?

Ja, mit Abstand. Damit wir uns vorbereiten können und Warteschlagen vermeiden, bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie!

Starten alle Bildungsangebote (z.B. Umschulung im Januar/Februar) wie geplant?

Ja, eine Startgarantie ist gegeben. 

 

UPDATE 15.05.2020:

Beratungen zu unseren Umschulungen und beruflichen Fortbildungen sind unter Einhaltung der Hygieneschutzauflagen wieder vor Ort möglich.

 

UPDATE 17.04.2020:

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, seit einigen Wochen lernen Sie jetzt schon fleißig alternativ von zu Hause aus. Sollten Sie feststellen, dass Sie einige Unterlagen aus Ihren Modulen gern ausgedruckt vorliegen hätten, ist das kein Problem. Melden Sie sich entweder per Email oder telefonisch bei uns, wir drucken die Unterlagen aus und Sie holen sie entweder bei uns ab oder wir schicken sie Ihnen zu!

 

UPDATE 19.03.2020, 11:00 Uhr:

Industrie- und Handelskammern (IHKs) setzen Zwischenprüfung für Frühjahr 2020 ersatzlos aus – eine Nachholpflicht für betroffene Prüflinge besteht nicht. Das Aussetzen der Zwischenprüfung gilt ausschließlich für die im Frühjahr 2020 betroffenen Prüflinge. 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.magdeburg.ihk.de/bildung/ausbildung-2-/corona-absage-aller-ihk-pruefungen-bis-24-april-2020-4726158 

 

UPDATE 17.03.2020, 16:00 Uhr: 

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in Sachsen-Anhalt hat Maßnahmen zum Kampf gegen das Coronavirus erlassen, die ab heute 0 Uhr in Kraft treten. 

Hier finden Sie den Link zur Verordnung.

 

UPDATE 17.03.2020, 13:30 Uhr:

Aufgrund der Bekanntgabe der Bundesregierung und der Verordnungen der Länder über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) sind bundesweit alle Präsenzangebote der DAA zunächst bis auf Weiters eingestellt.

Wir informieren Sie auf dieser Webseite und/oder auf den Webseiten Ihrer lokalen Standorte laufend darüber, wann der Betrieb in den DAA-Standorten wieder aufgenommen werden wird.

 

Wichtige Fragen und Antworten

Was sind die Symptome der Erkrankung?

Die Symptome ähneln denen einer Erkältung, also etwa Kratzen im Hals und erhöhte Temperatur, allgemeines Unwohlsein. Zum Teil treten Durchfälle auf. Schnupfen wird vergleichsweise eher selten beobachtet. Bei schweren Verläufen mit massiver Virusvermehrung in den unteren Atemwegen kann Atemnot auftreten.
 

Wie schützt man sich persönlich am besten vor einer Coronavirus-Infektion?

Regelmäßiges gründliches Händewaschen mit Seife, möglichst mehr als 1,50 Meter Abstand halten von Infizierten oder möglicherweise Infizierten, Vermeiden des Berührens von Mund, Nase und Augen mit den Händen gelten als wichtigste und effektivste Vorkehrungen (beachten Sie bitte auch die Aushänge am Standort!).
 

Infektionsverdacht bei Ihnen selbst oder einem Bekannten – was soll ich tun?

→ Informieren Sie die DAA

Teilnehmer*innen müssen zwingend mit der DAA Rücksprache halten und dürfen nicht einfach so zuhause bleiben. Im Fall, dass Sie Kontakt zu Infizierten/möglichen Infizierten hatten, informieren Sie bitte zunächst telefonisch Ihren zuständigen DAA-Standort vor Ort.

Die DAA wird dann das weitere Vorgehen im Einzelfall mit Ihnen, dem jeweiligen Kostenträger (bspw. Agentur für Arbeit, Jobcenter, BAMF) und den Gesundheitsbehörden klären.

Nachweis

In jedem Fall ist ein Nachweis für eventuelle Abwesenheits-/Fehlzeiten erforderlich (bspw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder behördliche Anordnung). Nur so können Fehlzeiten und ggf. Gehaltszahlungen verwaltet werden und weiterlaufen.

Prävention

Weiterhin sollten Sie Vorkehrungen treffen, andere vor einer möglichen Übertragung zu schützen. Dazu gehört auch, möglichst nicht die DAA-Standorte und/oder Hausarztpraxis aufzusuchen und sich dort inmitten anderer Teilnehmer*innen / Wartenden aufzuhalten. Für ärztlichen Rat wird empfohlen, die Hausarztpraxis zuvor anzurufen und die Situation mit Arzt, Ärztin oder Personal zu besprechen und sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens beraten zu lassen. Daneben können Sie sich auch an das für Ihre Region zuständige Gesundheitsamt wenden. Auch das Robert Koch-Institut bietet als Hilfe ein Online-Tool an, in dem über die Postleitzahl deutschlandweit lokale und regionale Ansprechstellen aufgeführt werden.
https://tools.rki.de/PLZTool/ 
 

Was ist, wenn ich nachgewiesen mit dem Coronavirus infiziert bin?

In diesem Fall sollten Sie unbedingt Rücksprache mit den Behörden (insbesondere Gesundheitsamt) und der DAA halten. Neben der eigenen Genesung sollten Sie darauf achten, dass Sie einen schriftlichen Nachweis über die Erkrankung erhalten (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, vorzugsweise ein Beschäftigungsverbot nach § 31 IfSG). Auf keinen Fall dürften Sie weiter in der Öffentlichkeit unterwegs sein / an DAA-Bildungsmaßnahmen teilnehmen.
 

Was ist, wenn mein DAA-Standort schließen muss?

Wenn es sich um eine behördliche Anordnung handelt und alle Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen unter Quarantäne gestellt werden, können Sie vor Ort nicht mehr teilnehmen. Wenn ein behördliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, sind die Fehlzeiten selbstverständlich entschuldigt (Zahlungen erfolgen weiter). Bitte informieren Sie sich in diesem Fall regelmäßig darüber, wann Ihr DAA-Standort wieder öffnen wird.

Diese Information erfolgt regional unterschiedlich, bspw. über lokale Websites / SMS / Telefon. Der konkrete Kommunikationsweg wird Ihnen vor Ort entsprechend mitgeteilt werden.

Allgemeine Informationen zum Thema Coronavirus erhalten Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html